Grüne Wiese unter schattigen Bäumen

Absichtserklärungen zählen nichts!

Anfang Juli 2008 hat der Verein gegen GrossLuzern das Referendum gegen die Änderung des Gemeindegesetzes eingereicht. Ein Hauptargument, warum die Leute unterschrieben, war das fehlende Verständnis für die Einführung von Zwangsfusionen von Gemeinden.

In der darauffolgenden Berichterstattung der Presse versicherte Regierungsrätin Schärli, der umstrittene Zwangsfusionsartikel (Art. 74 Abs. 3 der neuen Luzerner Kantonsverfassung) werde ausschliesslich im „Notfall“ zum Tragen kommen. Strukturschwache, vom Kanton abhängige Gemeinden sollten nur zwangsfusioniert werden können, wenn sie keine Anstrengungen unternehmen, sich zu bessern und sie den Kanton zu viel Geld kosten. Sonst nicht. Diese Absichtserklärung klingt schön und gut und mag vielleicht kurzfristig beruhigen.

In der Praxis gilt aber nur, was schwarz auf weiss im Gesetz steht. Im neuen Gemeindegesetz, über das die Bevölkerung nun dank des geglückten Referendums abstimmen kann, sind eindeutig Zwangsfusionen festgelegt. Dies bleibt auch so, wenn sich die Absichten der künftigen Amtsträger ändern. Gesetze überdauern in der Regel viele Jahre.

So bestünde die Möglichkeit zu Zwangsfusionen auch, wenn sich „widerspenstige“ Gemeinden gegen die Eingliederung in Grossgebilde wehren würden. Der Kantonsrat hätte die Kompetenz, das steuergünstige Meggen oder Horw Richtung GrossLuzern zu zwangsfusionieren. Das kann nicht sein. Deshalb wehret den Anfängen, Nein zum geänderten Gemeindegesetz!