Heute hat der Luzerner Kantonsrat in zweiter Lesung die sogenannte Botschaft 32 gutgeheissen. Diese will diverse Gesetze den neuen Verfassungsbestimmungen anpassen. Uns missfällt der Demokratieabbau durch das neue Gemeindegesetz. Deshalb ergreift der Verein gegen GrossLuzern das Referendum gegen die B 32.
 
Nicht entmündigen lassen!
 
Wie erwartet hat eine fusionsbegeisterte Kantonsratsmehrheit die B 32 auch in der zweiten Lesung durchgewinkt. Diese 21 Gesetzespakete umfassende Botschaft will Bestimmungen, die mit dem Inkrafttreten der neuen Kantonsverfassung vom 1. Januar 2008 neu gelten, auf Gesetzesebene anpassen.
 
Dem Verein gegen GrossLuzern missfällt der Demokratieabbau, welcher mit dem neuen Gemeindegesetz (Nr. 10 in der B 32) einhergeht. Neu soll das Referendumsrecht zu Gemeindefusionen gestrichen werden. Der Kantonsrat könnte also abschliessend über Fusionen entscheiden, auch Zwangsfusionen wären möglich!
 
Gegen einen derartigen Volksrechtsabbau wehren wir uns mit grösster Vehemenz. Mit dieser Gesetzesänderung will man Widerstand gegen das angestrebte GrossLuzern verhindern und sich einer demokratischen Auseinandersetzung entziehen. Der Bürger wird entmündigt.
 
Wenn es um Grossfusionen geht, welche gewichtige Machtverschiebungen mit sich tragen, sollen die Bürger des ganzen Kantons auch mitreden dürfen. Schliesslich geht es auch um deren Kanton.
 
Weitere Schritte nächste Woche
 
Der Verein gegen GrossLuzern führt am Montag, dem 5. Mai eine Pressekonferenz durch, an dem die weiteren Schritte für mehr Demokratie bei Gemeindefusionen präsentiert werden. Die Medien werden zu gegebener Zeit eingeladen.
 
Stopp dem Demokratieverlust!
 
Hier ist der Unterschriftenbogen für das Referendum gegen die Änderung des Gemeindegesetzes. Bitte sofort ausdrucken, ausfüllen und zurücksenden!