Geschrieben von: Peter With
Kategorie: Aktuelle Infos
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Der Verein Gegen GrossLuzern ist besorgt über den vom Kantonsrat für erheblich erklärten Vorstoss, ein Gesetz auszuarbeiten, das zu Gemeindefusionen animierende Finanzspritzen legalisiert. Das Fusionsgesetz ist mit dem verfassungsmässig garantierten Subsidiaritätsprinzip, dem Föderalismus und der direkten Demokratie unvereinbar.
 
Finanzanreize gleich Bestechung
Heute Dienstag (29. Juni 2010) hat der Luzerner Kantonsrat mit 83 zu 26 Stimmen eine Motion gutgeheissen, die den Regierungsrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für finanzielle Anreize für Gemeindefusionen zu schaffen. Schliesslich ist bekannt, dass die heute zwar bereits gängige Praxis illegal ist. Bisher konnte man das Gesetz über den Finanzausgleich austricksen. Um aber diesen eines Rechtsstaates unwürdigen Missstand zu beheben, arbeiten die fusionsfreudigen Politiker seit längerem an einer gesetzlichen Grundlage. Doch nachdem sie einsehen mussten, dass der ursprünglich beabsichtigte 80 Millionen-Fusionsfonds vor dem Volk nie und nimmer eine Chance haben würde, mussten sie nach neuen Wegen suchen, um den Volkswillen zu umgehen. Das Resultat: Die nun vorliegende Motion „über ein Fusionsgesetz für den ganzen Kanton Luzern“.
 
Nicht kompatibel mit Verfassung
Der Verein Gegen GrossLuzern lehnt finanzielle Anreize für Fusionen entschieden ab. Gemeindefusionen machen nur dann Sinn, wenn die Impulse von den Bürgern her kommen. Es widerspricht dem verfassungsmässig garantierten Subsidiaritätsprinzip, wenn der Kanton finanziellen Druck auf Zusammenschlüsse ausübt. Es ist ein Verbrechen am föderalistischen Staatsaufbau unseres Landes, wenn Gemeinden nur fusionieren, weil der Kanton einen massgeblichen finanziellen Millionenbeitrag spricht – was leider allzu häufig passiert. Diese Finanzspritzen gleichen so einer Bestechung – und das Geld fehlt für andere Kantonsaufgaben, beispielsweise für die Bildung. Doch der Erfolg einer Gemeinde hängt bei weitem nicht nur von den Finanzen ab. Da gibt es etliche weitere Faktoren, vor allem der Aspekt der Mitwirkungsrechte der Bürger, der in grösseren Gebilden stark abnimmt. Der Verein Gegen GrossLuzern wird das geplante Fusionsgesetz in aller Deutlichkeit bekämpfen.